1. Objekt und Flächen
Das Angebot sollte erkennen lassen, welche Gebäudeteile dazugehören: Büros, Sanitärbereiche, Flure, Treppen, Küchen, Aufzüge oder Glasflächen. Auch ungefähre Größen und besondere Materialien helfen, spätere Missverständnisse zu vermeiden.
2. Tätigkeit und Intervall
„Regelmäßige Reinigung“ ist zu ungenau. Sinnvoll ist eine Trennung zwischen täglich, mehrmals wöchentlich, wöchentlich, monatlich und bei Bedarf. Dabei sollte jede Tätigkeit einem Bereich zugeordnet sein.
Beispiel
- Sanitärflächen: Reinigung an jedem Einsatztag
- Büroboden: Saugen zweimal pro Woche
- Schreibtische: nur freie Flächen und nach Vereinbarung
- Türen oder Sockelleisten: in einem längeren Intervall
3. Enthalten oder zusätzlich?
Material, Maschinen, Verbrauchsmittel, Anfahrt und Sonderarbeiten sollten eindeutig geregelt sein. Besonders Glasreinigung, Grundreinigung und hartnäckige Rückstände sind häufig nicht Bestandteil einer normalen Unterhaltsreinigung.
Vergleichstipp: Vergleichen Sie nicht nur Endpreise. Prüfen Sie, ob beide Angebote dieselben Flächen, Tätigkeiten und Intervalle enthalten.
4. Organisation und Qualität
Ein gutes Angebot benennt möglichst auch Zeitfenster, Zugang, Ansprechpartner und den Umgang mit Reklamationen. Bei sensiblen Objekten gehören Schlüsselregelung, Alarmanlage und verschlossene Bereiche in die Startabstimmung.
5. Änderungen dokumentieren
Nutzungen verändern sich. Neue Räume, mehr Arbeitsplätze oder andere Öffnungszeiten wirken sich auf den Aufwand aus. Änderungen sollten schriftlich in das Leistungsverzeichnis übernommen werden, statt dauerhaft als stillschweigende Zusatzleistung mitzulaufen.